Bilet alıcıları için kullanım koşulları

Nutzungsbedingungen der ticket i/O GmbH für vermittelte Terminbuchungen zur Durchführung  von Corona-Schnelltests (Stand 15.02.2021) 

Die ticket i/O GmbH, Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln – im Folgenden „ticket.io“ genannt – ist Anbieterin von  verschiedenen Software-Dienstleistungen und bietet unter anderem als Dienstleistung für Corona Testzentren die Vermittlung von Terminen (konkretes Datum und Zeitfenster) für die Durchführung von  Corona-Tests an. ticket.io übernimmt die Terminvermittlung auch für Unternehmen und sonstigen  Institutionen, die die Durchführung von Corona-Test ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (im  Folgenden nur „Kunden“ genannt) unternehmensweit ermöglichen möchten. ticket.io selbst ist kein  Corona-Testzentrum und führt auch selbst keine Corona-Tests durch. Durchgeführt werden die Corona 

Tests von dem Testzentrum, das im Rahmen des Prozesses zur Terminvermittlung deutlich ausgewiesen  ist. ticket.io wird im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen allein auf Seiten des Corona Testzentrums tätig. 

  • 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen 

(1) Die nachstehenden Nutzungsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Vermittlung  von Terminen für die Durchführung von Corona-Tests und gelten ab ihrer Einbeziehung für die  entsprechende Terminbuchung durch den Endkunden. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen von Testzentren und von Unternehmen/Institutionen, die ihren Mitarbeiterinnen  und Mitarbeitern die Durchführung eines Corona-Test ermöglichen möchte und/oder des Kunden werden  nicht anerkannt, es sei denn, ticket.io stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.  

Durch die Buchung eines Tickets für einen Termin zur Durchführung eines Corona-Tests über diesen  Ticketshop kommt ein Vertrag hinsichtlich der Durchführung eines Corona-Tests ausschließlich zwischen  dem Kunden und dem jeweiligen Corona-Testzentrum zustande, das die Durchführung des Corona-Tests  anbietet. Die Durchführung der über diesen Ticketshop angebotenen Corona-Tests mit allen Rechten und  Pflichten sowie die Zurverfügungstellung des Testergebnisses einer getesteten Person obliegt allein dem  jeweiligen Corona-Testzentrum.  

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Corona-Testzentrum abgesehen von den  Regelungen dieser Nutzungsbedingungen weitere grundlegende Regeln für die Durchführung eines  Corona-Tests in eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen kann, die für eine Terminbuchung im Rahmen des Bestellprozesses ebenfalls akzeptiert werden müssen.  

Durch die im Rahmen des Bestellvorgangs zu aktivierende Check-Box erklärt der Kunde sich  ausdrücklich mit den Nutzungsbedingungen von ticket.io einverstanden. Sofern das Corona-Testzentrum dem für das Vertragsverhältnis darüber hinaus weitere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde  legt, findet der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs hierfür eine eigene zu aktivierende Check-Box,  die er ebenfalls anklicken muss. Ohne das Bestätigen der vorhandenen aktiven Checkboxen kann der  Kunde über diesen Ticketshop kein Termin für die Durchführung eines Corona-Tests buchen. 

 

  • 2 Voraussetzungen und Dienstleistungen für die Vertragsabwicklung 

(1) ticket.io bietet in diesem Ticketshop Tickets für die Buchung von Terminen (Datum und Uhrzeit) von  verschiedenen Corona-Testzentren an. Mit dem Erwerb eines Tickets ist der Kunde berechtigt, einen  Corona-Test an dem von ihm gewählten Termin bei dem Testzentrum durchführen zu lassen. Für die Durchführung des Corona-Testsist allein das ausgewählte Corona-Testzentrum verantwortlich. Nähere  Einzelheiten zu den von diesen angebotenen Dienstleistungen können Sie auf der Website des jeweiligen  Corona-Testzentrums einsehen und abrufen. 

ticket.io ist berechtigt, die Buchung von Terminen für alle von dem Corona-Testzentrum angebotenen  Terminen mit den Endkunden zu verhandeln und entsprechende Verträge abzuschließen  (Abschlussvollmacht). Darüber hinaus ist ticket.io berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Endkunden, gleich  aus welchem Grund, jederzeit abzulehnen. Der Anspruch des Kunden auf Buchung einer/und oder  mehrerer Termine zur Durchführung eines Corona-Schnelltest hängt von den Regeln des Unternehmens bzw. der Institution ab, das den Gutschein für den Kunden zur Verfügung stellt. 

Der Erwerb der Tickets für Terminbuchungen ist sowohl natürlichen und juristischen Personen gestattet,  natürlichen Personen allerdings nur, wenn diese unbeschränkt geschäftsfähig sind. ticket.io weist im  Rahmen der Beschreibung der Dienstleistungen eines Corona-Testzentrums gegebenenfalls auf eine  Altersbeschränkung für die Teilnahme an einem Corona-Test hin. ticket.io behält sich vor, einen  Nachweis über die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit jederzeit anzufordern.  

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Bestellung wahrheitsgemäße und korrekte Angaben im Rahmen  des Bestellvorgangs zu machen. Eine erfolgreiche Bestellung ist nur bei vollständigem Ausfüllen der  Pflichtfelder möglich. Ändern sich nach der Bestellung die angegebenen Daten, so ist der Kunde  verpflichtet, die Angaben umgehend ticket.io mitzuteilen. Der Kunde ist nach den Bedingungen des  Unternehmens bzw. der Institution, das dem Kunden den Gutschein für die Durchführung eines Corona 

Schnelltests ggf. zur Verfügung stellt, berechtigt unter demselben oder unter verschiedenen Namen  mehrere Bestellungen vorzunehmen und Tickets auf Dritte zu übertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt,  Tickets für den gebuchten Termin an Dritte zu verkaufen.  

(3) ticket.io ist berechtigt, die registrierten Angaben des Kunden für ein Corona-Testzentrum durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen und eine nicht vollständige und/oder wahrheitsgemäße  Bestellungen abzulehnen. 

  • 3 Vertragsschluss und Nutzung des Tickets 

(1) Der Kunde kann zwischen verschiedenen Terminen im Buchungssystem als frei verfügbar  gekennzeichneten Terminen für die Durchführung von Corona-Tests auswählen und einen Termin nach  seinen individuellen Bedürfnissen buchen. Dabei kann der Kunde auswählen, ob er die von ihm  erworbenen Tickets zuhause ausdrucken oder als Hardtickets bestellen möchte.  

Die jeweils angebotenen freien Termine usw. stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen dem  Kunden nur zur Abgabe eines verbindlichen Angebots gegenüber ticket.io. Der Kunde gibt ein rechtlich  verbindliches Vertragsangebot ab, indem er den von ihm ausgewählten Termin in den virtuellen Warenkorb legt, den elektronischen Bestellprozess durchläuft und den Button „kostenpflichtig bestellen“ in Bezug auf dem in dem virtuellen Warenkorb enthaltenen Termin abgibt.  

(2) Bei der Abgabe des rechtsverbindlichen Vertragsangebots wird der Vertragstext von ticket.io  gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung zusammen mit diesen  Nutzungsbedingungen in Textform übersandt.  

(3) Vor der rechtsverbindlichen Abgabe des Vertragsangebots kann der Kunde mögliche Eingabefehler  durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestelltern Informationen erkennen. Ein wirksam  technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion  des von Ihnen verwendeten Browsers sein, mit dessen Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm  vergrößert wird. Der Kunde kann seine Eingaben im Rahmen des Bestellprozesses so lange über die  üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang durch Anklicken des  Buttons „kostenpflichtig bestellen“ abgeschlossen hat.  

Das rechtsverbindliche Vertragsangebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der  Kunde durch Anklicken der Nutzungsbedingungen von ticket.io sowie gegebenenfalls der zusätzlichen  Allgemeinen Geschäftsbedingungen des von ihm ausgewählten Corona-Testzentrums akzeptiert und  dadurch in seinen Antrag aufgenommen wird. Die Vertragssprache ist deutsch.  

(4) Der Vertrag über die Durchführung eines Corona-Tests kommt mit dem jeweiligen Corona Testzentrum zustande, wenn der Kunde die Buchung eines Termins abgeschlossen und von ticket.io eine  automatische E-Mail erhalten hat, die die vorgenommene Buchung bestätigt. Mit Zugang der  Buchungsbestätigung ist der von dem Kunden ausgewählte Termin verbindlich für ihn reserviert. ticket.io  leitet den von dem Endkunden gebuchten Termin an das Corona-Testzentrum weiter und beginnt  insoweit zu diesem Zeitpunkt mit der Vertragserfüllung. Dies ist erforderlich, damit das ausgewählte  Corona-Testzentrum den gebuchten Termin des Kunden (der ggf. sehr kurzfristig stattfindet) planen und  vorbereiten kann.  

(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er vor der Durchführung des gebuchten Corona-Tests, für  den das Ticket erworben wurde, verpflichtet ist, am Einlass des Corona-Testzentrums das über diesen  Ticketshop erworbene Ticket vorzuzeigen und sich ggf. (sofern seitens des Corona-Testzentrums in  seinen Nutzungbedingungen gefordert) durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen.  

(6) Ein Missbrauch und/oder Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von ticket.io führt zum  entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung des Kunden zu dem jeweiligen Corona Testzentrum. Das erworbene Ticket verliert ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Missbrauchs  und/oder Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen seine Gültigkeit.  

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Corona-Testzentrum darüber hinaus jederzeit berechtigt ist, im Falle von Verstöße gegen dessen Hausordnung von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und  den Kunden des Zentrums zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Das von dem Kunden  erworbene Ticket für den gebuchten Termin verliert mit Ausspruch des Hausverbots seine Gültigkeit.

(7) Die Gültigkeit des erworbenen Tickets ist auf den jeweilig gebuchten Termin beschränkt und verliert  danach seine Gültigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn das Corona-Testzentrum die Gültigkeit von Tickets  anders festgelegt hat und ein Termin zur Durchführung eines Corona-Tests verlegt wird.  

(8) Das Corona-Testzentrum hat sich gegebenenfalls in seinen zusätzlichen Allgemeinen  Geschäftsbedingungen das Recht eingeräumt, einen Termin vor dessen Beginn jederzeit und ohne  Angabe von Gründen abzusagen. Die Rechtsfolgen aus einer Terminabsage trotz ordnungsgemäßer  Buchung ist den ggf. vorhandenen zusätzliche Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen  Corona-Testzentrums zu entnehmen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.  

(9) Verliert der Kunde sein Ticket mit dem gebuchten Termin oder kommt es ihm in seinem  Verantwortungsbereich abhanden, ist ticket.io nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. 

  • 4 Lieferung, Ticketverfügbarkeit 

(1) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Tickets für das gewünschte Datum bzw. die  gewünschte Uhrzeit mehr verfügbar, so wird dies dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs  angezeigt. Eine Bestellung ist dann für den Kunden nicht möglich. Ein Vertrag nach § 3 kommt in diesem  Fall nicht zustande. 

(2) Die Buchung von Terminen für die Durchführung von Corona-Tests erfolgt in haushaltsüblichen  Mengen.  

  • 5 Preise und Versandkosten 

Die Kosten für die Terminbuchung und Durchführung eines Corona-Schnelltests trägt allein das  Unternehmen bzw. die Institution, das dem Kunden den Gutschein für eine kostenlose Terminbuchung  zur Verfügung gestellt hat.  

  • 6 Gewährleistung 

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gewährleistungsrecht. 

  • 7 Rücktrittsrecht 

Sollte der Kunde gegen Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, so  ist ticket.io berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist von dem mit dem Kunden  geschlossenen Vertrag zurückzutreten.  

  • 8 Haftung 

(1) ticket.io haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der  Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von ticket.io, eines gesetzlichen Vertreters oder  Erfüllungsgehilfen von ticket.io beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von ticket.io

garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden. ticket.io garantiert zu jeder Zeit mit bestem Wissen  und Gewissen, die Beschaffenheit von Leistungen Dritter fortlaufend zu prüfen und ggf. entsprechende  Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bei auftauchenden Fehlern oder fehlerhafter Beschaffenheit Dritter, auf  die ticket.io keinen Einfluss hat, wie z.B. Ausfall von Servern oder Mail-Systemen, übernimmt ticket.io 

keine Haftung. 

Für leichte Fahrlässigkeit haftet ticket.io nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten)  verletzt werden. Kardinalpflichten liegen dann vor, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße  Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks  gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. Die Haftung von ticket.io ist  in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

(2) ticket.io ist kein Corona-Testzentrum und führt auch keine Corona-Tests für die über den Ticketshop  angebotene Termine durch und haftet dementsprechend nicht für solche Schäden, die im Rahmen der  Durchführung eines Corona-Tests entstehen können. ticket.io haftet nicht für die ordnungsgemäße  Durchführung eines Corona-Tests und dessen Testergebnis. Weiter haftet ticket.io nicht, wenn der Kunde  im Rahmen der Terminbuchung falsche Angaben zu seiner Person macht und das Corona-Testzentrum  den Test nicht ordnungsgemäß durchführen und/oder dem Kunden das Ergebnis nicht übermitteln bzw.  zur Verfügung stellen kann.  

(3) ticket.io haftet nicht für solche Schäden (insbesondere Personen- und Sachschäden), die der Kunde  während seines Aufenthalts auf dem Gelände eines Corona-Testzentrums schuldhaft verursachen. Der  Kunde stellt ticket.io insoweit von jeder in diesem Zusammenhang unberechtigten Inanspruchnahme  Dritter unter Einschluss sämtlicher Aufwendungen und Rechtsverfolgungskosten frei.  

(4) ticket.io haftet nicht für Körperschäden, die der Kunde während der Dauer seines Besuchs in einem  Corona-Testzentrum aufgrund eigenen Verschuldens erleidet.  

(5) ticket.io haftet nicht für Schäden und/oder den Verlust von Sachen und Gegenständen, die der Kunde  für die Dauer seines Aufenthalts auf das Gelände eines Corona-Testzentrums einbringt und/oder auf dem  Gelände hinterlassen und/oder vergessen hat.  

(6) ticket.io haftet nicht für fehlerhafte Informationen eines Corona-Testzentrums über die Durchführung  bzw. den Ausfall von Corona-Tests sowie terminliche Veränderungen von gebuchten Zeiten für die  Durchführung eines Corona-Tests. Das Corona-Testzentrum ist allein verantwortlich für den Inhalt, die  Vollständigkeit und die Richtigkeit solcher Informationen.  

(7) ticket.io übernimmt keine Haftung, wenn die Durchführung eines unter diesen Vertrag fallenden  Corona-Tests aufgrund von höherer Gewalt nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden muss.  

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle mit ticket.io verbundenen  Unternehmen (außer für das Corona-Testzentrum des jeweils gebuchten Termins) sowie für eine  persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und  Erfüllungsgehilfen von ticket.io und/oder mit ticket.io verbundenen Unternehmen. 

 

  • 9 Verfügbarkeit der angebotenen Dienstleistungen 

(1) ticket.io bemüht sich, den Kunden die angebotenen Tickets und sonstigen Dienstleistungen in diesem  Ticketshop jederzeit und in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. ticket.io übernimmt jedoch keine  Haftung für die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit der angebotenen Tickets und sonstigen  Dienstleistungen sowie für Übertragungsverzögerungen, Fehlübertragungen oder Speicherausfälle und  die damit verbundenen Einschränkungen der angebotenen Produkte und sonstigen Dienstleistungen auf  der Domain ticket.io. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Zuge notwendiger  Wartungsarbeiten an der Website zu einer vorübergehenden Unterbrechung des Internetangebots  und/oder einzelner Dienste kommen kann. 

(2) ticket.io behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Möglichkeit von Terminbuchungen und sonstigen  Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise einzustellen und/oder  deren Verfügbarkeit einzuschränken. 

  

  • 10 Datenschutz 

Die Nutzung des Angebots in diesem Ticketshop unterliegt der Datenschutzerklärung von ticket.io, die  von jeder Unterseite des Internetangebots ticketio.de abgerufen werden kann. 

  • 11 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung 

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen  Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link  https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage zu erreichen. Die  E-Mail-Adresse von ticket.io lautet: support@ticket.io 

Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG ist ticket.io nicht  verpflichtet und kann die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.  

  • 12 Schlussbestimmungen 

(1) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen  von ticket.io per E-Mail zugehen können. E-Mails gelten dabei als zugegangen, wenn sie im E-Mail Postfach des Kunden oder dem seines Internet-Providers als abrufbar gespeichert sind. 

(2) Sollte eine der vorstehenden Nutzungsbedingungen unwirksam und/oder unvollständig sein oder  werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Nutzungsbedingungen. An die Stelle der  unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung tritt eine solche, die dem Rechtsgedanken der  unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt entsprechend für  Regelungslücken. 

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur  Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik  Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

 

(4) Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer wie einen Kaufmann, eine juristische Person des  öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle  Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und von ticket.io der Sitz in Köln.